Abfallgebühren

Abfallgebühren

 Behältergröße  Gebühr bis 2018    Gebühr ab 2019
Grundgebühr    49,80 € pro Jahr pro Person      49,44 € pro Jahr pro Person
Mietgebühr 120 Liter  2,40 € pro Jahr 2,40 € pro Jahr
  240 Liter  4,20 € pro Jahr 4,80 € pro Jahr
  1100 Liter 81,00 € pro Jahr  21,96 € pro Jahr
Abfuhrgebühr Haushalte 120 Liter 4,20 € pro Abfuhr 4,20 € pro Abfuhr
  240 Liter 7,50 € pro Abfuhr 8,40 € pro Abfuhr
  1100 Liter 39,00 € pro Abfuhr 38,50 € pro Abfuhr
Abfuhrgebühr Gewerbe 120 Liter 5,80 € pro Abfuhr 5,40 € pro Abfuhr
  240 Liter 10,20 € pro Abfuhr 10,80 € pro Abfuhr
  1100 Liter 56,00 € pro Abfuhr 49,50 € pro Abfuhr
Biotonnengebühr Haushalte   12,00 € pro Jahr 12,00 € pro Jahr
Biotonnengebühr Gewerbe   78,00 € pro Jahr 75,00 € pro Jahr

 

Hinweise

Jeder Gebührenschuldner des Kyffhäuserkreises ist verpflichtet, dem Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft jegliche gebührenrelevante Veränderung, insbesondere Zuzug, Wegzug, Todesfall, Geburt von Personen, Wechsel des Grundstückseigentümers oder Betriebsinhabers, innerhalb von einem Monat in Textform anzuzeigen. Geeignete Nachweise wie zum Beispiel Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde in Kopie sowie die Angabe der Telefonnummer für eventuelle Rückfragen sind beizufügen. Eine automatische Mitteilung über das Einwohnermeldeamt erfolgt NICHT.

Die Neuanforderung von Abfallbehältern, Änderungen im Behältervolumen oder die Bestellung zusätzlicher Behälter hat ebenfalls in Textform durch den Eigentümer zu erfolgen.

Die Mitteilung kann online, als E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, per Fax unter 03632 741 88330 oder auf dem Postweg eingereicht werden.

Wer seiner Anzeige- oder Auskunftspflicht nicht, nicht regelmäßig, nicht vollständig oder unrichtig nachkommt, handelt ordnungswidrig und Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 5.000,- € geahndet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Kyffhäuserkreises.