Abfallgebühren
- Details
- Veröffentlicht: Mittwoch, 23. Januar 2019 00:00
Behältergröße | Gebühr bis 2018 | Gebühr ab 2019 | |
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Grundgebühr | 49,80 € pro Jahr pro Person | 49,44 € pro Jahr pro Person | |
Mietgebühr | 120 Liter | 2,40 € pro Jahr | 2,40 € pro Jahr |
240 Liter | 4,20 € pro Jahr | 4,80 € pro Jahr | |
1100 Liter | 81,00 € pro Jahr | 21,96 € pro Jahr | |
Abfuhrgebühr Haushalte | 120 Liter | 4,20 € pro Abfuhr | 4,20 € pro Abfuhr |
240 Liter | 7,50 € pro Abfuhr | 8,40 € pro Abfuhr | |
1100 Liter | 39,00 € pro Abfuhr | 38,50 € pro Abfuhr | |
Abfuhrgebühr Gewerbe | 120 Liter | 5,80 € pro Abfuhr | 5,40 € pro Abfuhr |
240 Liter | 10,20 € pro Abfuhr | 10,80 € pro Abfuhr | |
1100 Liter | 56,00 € pro Abfuhr | 49,50 € pro Abfuhr | |
Biotonnengebühr Haushalte | 12,00 € pro Jahr | 12,00 € pro Jahr | |
Biotonnengebühr Gewerbe | 78,00 € pro Jahr | 75,00 € pro Jahr |
Hinweise
Jeder Gebührenschuldner des Kyffhäuserkreises ist verpflichtet, dem Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft jegliche gebührenrelevante Veränderung, insbesondere Zuzug, Wegzug, Todesfall, Geburt von Personen, Wechsel des Grundstückseigentümers oder Betriebsinhabers, innerhalb von einem Monat in Textform anzuzeigen. Geeignete Nachweise wie zum Beispiel Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde in Kopie sowie die Angabe der Telefonnummer für eventuelle Rückfragen sind beizufügen. Eine automatische Mitteilung über das Einwohnermeldeamt erfolgt NICHT.
Die Neuanforderung von Abfallbehältern, Änderungen im Behältervolumen oder die Bestellung zusätzlicher Behälter hat ebenfalls in Textform durch den Eigentümer zu erfolgen.
Die Mitteilung kann online, als E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, per Fax unter 03632 741 88330 oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Wer seiner Anzeige- oder Auskunftspflicht nicht, nicht regelmäßig, nicht vollständig oder unrichtig nachkommt, handelt ordnungswidrig und Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 5.000,- € geahndet werden.