Abfallarten

Restabfall

Zum Restabfall gehören alle Abfälle, die nicht gefährliche Abfälle (Sonderabfall) sind, wie z.B.:

  • Asche (kalt)
  • Farben/Lacke (eingetrocknet)
  • Fotos, Fotopapier
  • Geschenkpapier (beschichtet)
  • Grillkohle (kalt)
  • Hygieneartikel
  • Kehricht
  • Keramikabfälle
  • Kerzen
  • Luftmatratze
  • Lumpen
  • Papiertaschentücher
  • Porzellan
  • Regenschirm
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapetenreste
  • Windeln
  • Zigerettenkippen

Sollten die Restabfallbehälter einmal nicht ausreichen, können zusätzlich Restabfallsäcke zu einer Gebühr von 2,50 € je Sack im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft erworben werden. Durch den Kauf dieser Abfallsäcke ist die Entsorgung des Restmülls bereits bezahlt.

Bioabfall

Bioabfälle sind kompostierbare Abfälle. Kompostierbare Abfälle sind neben unbehandeltem Holz auch Grün- und Gartenabfälle sowie organische Küchenabfälle, wie z.B.:

  • Eierschalen
  • Kaffeesatz / Filtertüten
  • Küchenpapier
  • Mehlprodukte
  • Obst- und Gemüsereste
  • Teereste / Teebeutel

Verwenden Sie keinesfalls Plastiktüten, um die Küchenabfälle einzupacken. Bei Frostgefahr ist es vorteilhaft, feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier (kein Hochglanz) einzuwickeln, um eine bessere Entleerung zu gewährleisten.

Sollte die Biotonne für trockenes Laub einmal nicht ausreichen, können Laubsäcke für die Entsorgung käuflich für 1,00 € im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft erworben werden.

Papier

Papierabfall entsorgen Sie über die blaue Tonne. Zum Papierabfall zählen z.B.:

  • Bücher (ohne Umschlag)
  • Faltschachteln
  • Kataloge
  • Kartonagen
  • Papier / Papiertüten
  • Pappe
  • Zeitungen / Zeitschriften

Sperrmüll / Schrott

Sperrmüll ist Abfall, der wegen seiner Sperrigkeit oder seines Gewichts nicht in die bereitgestellten Restabfallbehälter passt. Die Abholung des Sperrmülls kann zweimal pro Jahr von Haushalten per Abrufkarte (aus der Abfallfibel) oder hier auch online beauftragt werden.

Grundsätzlich wird kein Sperrmüll aus Haushaltsauflösungen abgefahren. Sperrmüll wird nur bis jeweils 3 m³ und höchstens einer Länge von 2 m abgefahren, wie z.B.:

Angenommen werden

  • Auslegware
  • Benzinrasenmäher
  • Fahrrad ohne Reifen
  • Gardinenstange
  • Gartenmöbel
  • Kinderwagen
  • Lampen
  • Matrazen
  • Metallzäune
  • Möbel
  • PVC-Blumenkübel
  • Staubsaugerbeutel
  • Regentonnen

NICHT ZUM SPERRMÜLL GEHÖREN u.a.:

  • sämtliche Teile von Bau- und Umbaumaßnahmen wie Fenster, Türen, Tore, Bauholz, Steine, Wasch- und Toilettenbecken, Badewanne, Duschkabine, Außenjalousien, Dachrinne, Dachplatten, Abdeckplanen, Pool und Poolzubebör, Betonbruch usw.
  • Kühlgeräte, elektrische Geräte jeglicher Art
  • Autoteile, Motoren, Batterien, Reifen
  • Gefährliche Abfälle, wie z.B. Farben, Lacke, Ölfässer
  • Kartons, Kartonagen, Verpackungen
  • RESTMÜLL, z.B. Altkleider, Lumpen, Schuhe, Tapetenreste, Deckenplatten, (Styropor), Dachpappe, Dämmung, Asbest, Paneele, Laminat
  • KEINE MÜLLSÄCKE, KEINE HAUSHALTSAUFLÖSUNG
  • MAXIMALE ENTSORGUNG VON 3qm, Maximale Kantenlänge 2 Meter
  • Sperrmüll ist Abfall, der wegen seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht in den Restabfallbehälter passt und aus privaten Haushalten stammt

Außerdem ist darauf zu achten, dass der Sperrmüll frühestens am Vorabend ab 18.00 Uhr des Abholtages bereitgestellt wird, um eine illegale Ablagerung von weiterem Abfall zu verhindern. Sollte der Sperrmüll ungeachtet des Abholtermins bereitgestellt werden, wird die Abholung und Entsorgung für den Antragsteller eventuell kostenpflichtig.

Stellen Sie den Sperrmüll dort bereit, an dem auch ihre Müllbehälter geleert werden, damit die Erreichbarkeit des Müllfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr gewährleistet ist.

Grüner Punkt

Verpackungen wie Metalle, Verbund- und Kunststoffe, die eindeutig mit dem Grünen Punkt versehen sind, gehören in die Gelbe Tonne.

Metalle

  • Alu-Folien und Alu-Schalen
  • Konserven und Metalldosen

Verbundstoffe

  • Getränke- und Milchkartons

Kunststoffe

  • Pflegemittelbecher
  • Plastikflaschen

Elektrogeräte

Geräte und Kühlgeräte können an der Sammelstelle (Elektrogeräteverwertung Göllingen GmbH mit Sitz in Sondershausen) selbst angeliefert werden.

Haushalte können auch die Abrufkarte der Abfallfibel oder das Online-Formular nutzen.

Zum Elektroabfall gehören z.B.:

Beleuchtungskörper (nur als Direktanlieferung möglich!)

  • Energiesparlampen
  • stabförmige Leuchtstofflampen

Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

  • Computer
  • Drucker
  • Fernsehgeräte
  • Laptops
  • Monitore
  • Tastaturen

Haushaltskleingeräte

  • Haartrockner
  • Spielzeug (elektronisch)
  • Sportgeräte (elektrisch)
  • Staubsauger
  • Toaster
  • Werkzeuge (elektrisch)

Haushaltsgroßgeräte

  • elektrische Heizgeräte
  • Waschmaschinen
  • Herde
  • Geschirrspüler

Kältegeräte

  • Klimageräte
  • Kühlschränke

Elektrogeräteverwertung Göllingen GmbHSammelstelle für Elektroaltgeräte im Kyffhäuserkreis
Elektrogeräteverwertung Göllingen GmbH
www.elektrogeraeteverwertung.de

 

Glas

Sie stehen vorwiegend an zentralen Sammelplätzen wie Supermärkten oder auch in Wohneinzugsgebieten und sind nach den Farben weiß, braun und grün sortiert.

Glas nach Farben sortiert einwerfen!

Andersfarbiges Glas (blau, rot, gelb usw.) gehört in den Grünglascontainer! Verschlüsse von Flaschen und Gläsern sind vorher zu entfernen! Korken sind der Restabfalltonne, Schraubverschlüsse der Gelben Tonne zuzuführen!

Kein Fenster- oder Spiegelglas !

Glas ist ein wertvoller Rohstoff, deshalb hilft Glasrecycling unserer Umwelt und spart zudem noch Energie. Wichtig ist jedoch, dass wirklich nur restentleerte Glasverpackungen in die Sammelbehälter eingeworfen werden. Mehr dazu ist unter www.was-passt-ins-altglas.de zu finden.

Alle Sammelstellen finden Sie auf unserer Karte.

Baumischabfälle

Kleinstmengen unter Beachtung des Gewichtes können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Größere Mengen werden von Containerdiensten Ihrer Wahl abgeholt.

Baumischabfälle sind z.B.:

  • Badewanne
  • Dachrinne
  • Fassadenverkleidung
  • Fußbodenplatten
  • Holz (behandelt)
  • Laminat
  • Paneele
  • Tapete
  • Toilettenbecken
  • Waschbecken

Sonderabfall

Sonderabfallkleinmengen sind schadstoffhaltige Abfälle, die eine umweltschonende Abfallentsorgung erschweren und gefährden. An die Entsorgung dieser Abfälle werden besondere Anforderungen gestellt, da durch unsachgemäßen Umgang erhebliche Umweltbelastungen auftreten können. Sonderabfälle dürfen nicht mit dem Hausmüll oder in Wasser ableitende Systeme entsorgt werden.

Deshalb werden im Kyffhäuserkreis zweimal jährlich Schadstoffkleinmengensammlungen durchgeführt. Der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich übergeben werden. Standplätze und Standzeiten des Schadstoffmobils entnehmen Sie bitte dem Plan des Schadstoffmobils für Ihre Gemeinde.

Die Schadstoffe dürfen niemals an den Straßenrand oder an den Standplatz abgestellt werden!

Angenommen werden

  • Betriebsmittel (ölverunreinigt)
  • Fotochemikalien
  • Haushaltsreiniger
  • Kleber
  • Laugen
  • Lösemittel
  • Pflanzenschutzmittel
  • Quecksilber (Thermometer usw.)
  • Säuren
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Spraydosen
  • Verdünner

Bei der Anlieferung am Schadstoffmobil sollte darauf geachtet werden, dass die Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung und in Einzelbehältnissen abgegeben werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen! Für Haushalte erfolgt die Abnahme von haushaltsüblichen Mengen bis 100 kg ohne Zusatzkosten. Auch Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, kostenpflichtig bis 100 kg Sonderabfälle abzuliefern. Dieses ist vorher schriftlich im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft anzumelden.

 Gefahrensymbole Schadstoffe

Nicht angenommen werden

  • Asbest
  • Behältnisse (defekt und unverschlossen)
  • Munition / Sprengstoffe
  • Feuerwerkskörper
  • Infektiöse Abfälle

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Kyffhäuserkreises.