Gemäß § 21 (3) der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung in Verbindung mit § 4 (2) der Abfallgebührensatzung des Kyffhäuserkreises zeige ich hiermit die fachgerechte Eigenkompostierung an.
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Formular zur Bearbeitung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet sowie an das zuständige Entsorgungsunternehmen weitergegeben werden.
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Ihr Antrag wurde erfolgreich übermittelt.Die Daten werden an das Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft weitergeleitet.
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Kompostierbare Abfälle sind neben unbehandeltem Holz auch Grün- und Gartenabfälle sowie organische Küchenabfälle, wie z.B. Obst, Gemüse, Tee und Kaffeesatz.